Medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land
Welche Rechte haben wir ?
Wir haben das Recht, uns in einem anderen Mitgliedsstaat der EU medizinisch behandeln zu lassen und haben Anspruch darauf, die Behandlungskosten ganz oder teilweise in unserem Versicherungsland erstattet zu bekommen.
Wir haben Anspruch auf Informationen über die für uns in Frage kommenden Behandlungsmöglichkeiten, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards des Gesundheitswesens in anderen EU-Ländern und darüber, ob ein bestimmter Anbieter berechtigt ist, medizinische Leistungen zu erbringen.
Wir haben das Recht auf Erstattung der Behandlungskosten.
Das EU-Recht verpflichtet Krankenversicherer, Gesundheitsbehörden und Gesundheitsdienstleister, uns bei der Wahrnehmung dieser Rechte zu unterstützen.
Unser Versicherungsland ist für die finanziellen Aspekte unserer Auslandsbehandlung zuständig. Außerdem muss es eine angemessene medizinische Versorgung vor und nach der Behandlung gewährleisten.
Wenn wir uns in einem anderen EU-Land behandeln lassen, haben wir dieselben Rechte wie die Bürger dieses Landes.
Für die Behandlung gelten die dortigen Vorschriften und Standards.
Was wir vor einer Auslandsbehandlung klären sollten:
- Besprechung der Behandlung mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin
- Sorgfältige Planung der Behandlung im Ausland
- Klären der finanziellen Seite mit der nationalen Kontaktstelle oder dem Versicherer
- Sicherstellung, dass die notwendige Nachbehandlung erfolgen kann
Weitere Informationen über diese Rechte:
www.europa.eu/youreurope.