Zahnarztbesuch
Bisphosphonate-assoziierte Kiefernekrosen sind Nekrosen (Zelltod) der Kieferknochen, die gehäuft bei Patienten auftreten, die zuvor mit Bisphosphonaten behandelt wurden. Auslöser ist in der Regel ein zahnärztlicher oder kieferchirurgischer Eingriff. Bisphosphonate hemmen den Knochenabbau und werden gegen Osteoporose und gegen Knochenmetastasen eingesetzt.
Sie hemmen die Osteoklasten und führen dadurch zu einer verminderten Knochenresorption. Bei Vorliegen einer erhöhten Knochenabbaurate durch osteoporotische Umbauvorgänge oder Knochenmetastasen kann durch den Einsatz von Bisphosphonaten eine sehr effektive Reduktion der osteoklastischen Prozesse erreicht werden. Hierbei wirken Bisphosphonate wie eine mechanische Barriere zwischen Knochenoberfläche und Osteoklasten.
Bisphosphonate bewirken so eine effektive Hemmung des fortschreitenden Knochenabbaus. Daneben tritt – wahrscheinlich über die normale Aktivität der Osteoblasten– in der Regel auch eine gewisse Zunahme der Knochendichte von ca. 2 bis 3 % pro Jahr auf, zumindest während der ersten drei Jahre der Behandlung.
Bisphosphonate haben eine sehr lange pharmakologische Halbwertszeit im Knochen, die teilweise bei über zehn Jahren liegt und dazu führt, dass die Indikation zum Einsatz dieses Wirkstoffs streng gestellt werden sollte. Zurzeit ist diese Wirkstoffgruppe zur Behandlung bei Patienten mit manifesten Knochenmetastasen bei Tumorleiden oder mit postmenopausaler Osteoporose zugelassen.
Fachleute haben anhand der bislang bekannten Fälle Risikofaktoren ermittelt:
- Kiefernekrosen wurden vor allem beobachtet, wenn – wie bei Krebspatienten üblich – die Medikamente hoch dosiert eingesetzt wurden.
- Schädigungen des Kieferknochens traten bislang nur bei stickstoffhaltigen Medikamenten auf (im Gegensatz zu stickstofffreien Medikamenten).
- Die Gefährdung von Patienten, die Bisphosphonate in Tablettenform einnehmen, ist geringer als bei der regelmäßigen Infusion in die Vene.
- Größere Eingriffe wie Zahnwurzelbehandlungen, der Einsatz von Implantaten und Zahnentfernungen erhöhen das Risiko für Kieferschäden.
Vor Verordnung einer Therapie mit intravenösen Bisphosphonaten sollte ein Zahnarzt konsultiert werden, der notwendige Behandlungsmaßnahmen plant und vor Beginn der Bisphosphontatherapie ausführt.
Nicht erhaltungswürdige Zähne, Wurzelreste und teilretinierte Weisheitszähne sollten jedoch entfernt werden. Klinisch und radiologisch symptomlose wurzelbehandelte Zähne kann man unter jährlicher radiologischer Kontrolle belassen. Zähne mit chronischen apikalen Parodontitiden und radikulären Zysten werden besser entfernt, da das Risiko eines Misserfolges nach Wurzelspitzenresektion besteht. Nicht zu unterschätzen ist die Möglichkeit einer durch Prothesendruckstellenverursachten Kieferosteonekrose; Patienten mit herausnehmbarem Zahnersatz sollen daher regelmäßig kontrolliert werden.
Sind bei Patienten unter laufender Bisphosphonattherapie chirurgische Interventionen notwendig, so geschieht dies unter antibiotischer Abschirmung und möglichst schonendem (atraumatischem) Vorgehen.
Die Indikation zur Zahnentfernung muss sehr streng gestellt werden. Frühestens zehn Tage nach dem Eingriff erfolgt die Nahtentfernung. Bis zu diesem Tag muss auch die Antibiotikagabe erfolgen.
(Auszüge aus: LeitlinieBisphosphonat-assoziierte Kiefernekrosender Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG)(Stand 2012)