e-Medikation
Alle Medikamente auf einen Blick
Wer mehrere Medikamente gleichzeitig nehmen muss, kann schon einmal die Übersicht verlieren. Das kann aber mitunter gefährlich sein, denn manche Wirkstoffe stören einander gegenseitig in ihrer Wirkung und das nicht nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Wechselwirkungen können auch bei rezeptfreien Produkten auftreten.
Mit der e-Medikation, einer Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, werden diese Risiken minimiert, und die Sicherheit bei der Einnahme von Medikamenten wird deutlich erhöht.
Sowohl die Patientin oder der Patient selbst als auch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (Arzt/Ärztin, Ambulanz, Spital) haben damit einen aktuellen Überblick über verordnete und in der Apotheke an die Patientin oder den Patienten abgegebene Medikamente.
Durch Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in die e-Medikation speichern. Wenn die e-card der Patientin bzw. des Patienten gesteckt wird, kann die Apotheke auch rezeptfreie Medikamente eintragen und die gesamte e-Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abrufen.
Über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at können Bürgerinnen und Bürger selbst alle eigenen ELGA Gesundheitsdaten (e-Befunde, e-Medikationsliste) einsehen.
Voraussetzung dafür ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte (www.buergerkarte.at). Jene Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können sich an die ELGA-Ombudsstelle bei den Patientenanwaltschaften in den Bundesländern wenden.
e-Medikation startet schrittweise in allen Bundesländern bei Apotheken, niedergelassenen Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäusern. Wann genau die e-Medikation in Eurem Bundesland startet, findet Ihr bei der ELGA-Serviceline oder im Internet.
Einführungstermine im Überblick:
Vorarlberg 01.02.2018
Steiermark 10.05.2018
Kärnten 04.06.2018
Tirol 18.10.2018
Salzburg 22.11.2018
Oberösterreich 28.02.2019
Niederösterreich 06.06.2019
Burgenland 20.06.2019
Wien 19.09.2019
(Quelle: ELGA Verordnungsnovelle 2017)