Patientenrechte
Ich habe ein bisschen recherchiert und möchte Euch in meinem heutigen Blog einen kleinen Einblick geben, in die Rechte, die Ihr als PatientInnen habt…
Auszug aus der Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Was sind Patientenrechte:
Patientenrechte schützen und unterstützen Patienten im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einem niedergelassenen Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt oder Zahnarzt) oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens (zB Betreuung durch einen Rettungsdienst, Apotheke, Physiotherapeuten, etc.).
Die Patientenrechte sind in der Patientencharta in übersichtlicher und leicht lesbarer Weise zusammengefasst.
Für den Bereich des Sozialwesens z.B. für den Bereich der Pflegeheime sind ähnliche Rechte – dort werden sie Heimbewohnerrechte genannt – geregelt. Diese sind aber von Bundesland zu Bundesland verschieden
Ihr Recht auf Selbstbestimmung:
- Sie dürfen grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung medizinisch behandelt werden.
- Sollte bei einer Erkrankung die Möglichkeit bestehen, dass Sie über Ihre Behandlung nicht mehr selbst entscheiden können, können Sie im Vorhinein in einer Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungsschritte Ihre Ärzte bei Ihnen setzen oder unterlassen sollen.
- Sie können Vertrauenspersonen bestimmen, die in allfällige Entscheidungen einbezogen werden müssen.
- Sie können einen Vorsorgebevollmächtigten erstellen.
- Auch für die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gibt es spezielle Regelungen.
Ihr Recht auf Information über:
- Ihren Gesundheitszustand
- alle Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung
- bekannte Risiken und Folgen von Untersuchungen und Behandlungen
- Ihre erforderliche Mitwirkung und Lebensführung für eine erfolgreiche Behandlung
- die Ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten
Ihr Arzt muss Sie so informieren, wie es Ihrem Krankheitszustand, Ihrer Persönlichkeit und Ihrer momentanen Verfassung entspricht. Er muss auf Ihre Fragen eingehen und seine Aussagen für Sie verständlich formulieren. Kinder und Jugendliche müssen je nach ihrem Entwicklungsstand zusätzlich zu ihren gesetzlichen Vertretern informiert werden.
Weitere Rechte haben Sie auf:
- Einsicht in Ihre Krankengeschichte
- eine Abschrift oder Kopie Ihres Krankenaktes
- bestmögliche Schmerztherapie
- Kontakte und Besuche
- seelsorgerische Betreuung und psychologische Unterstützung
- bestmögliche Wahrung Ihrer Intimsphäre
- eine möglichst kindgerechte Ausstattung der Krankenzimmer
- Rücksichtnahme auf einen allgemein üblichen Lebensrhythmus
- ein Sterben in Würde
PatientInnenrechte & Arzneimittel:
Patientenrechte schützen und unterstützen den Patienten im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens.
Arzneimittel sind Stoffe, die im Wesentlichen auf den Organismus wirken und dazu bestimmt sind Krankheiten zu heilen, zu lindern, zu verhüten und zu erkennen.
Auch homöopathische Arzneimittel gelten als Medikamente, sofern sie nach homöopathischen Grundsätzen und Verfahrenstechniken hergestellt und im Arzneimittelregister eingetragen sind.
Weitere Informationen findet Ihr unter:
https://www.patientenanwalt.com/