Telemedizin – Medizin der Zukunft
Unter „Telemedizin“ versteht man die Bereitstellung oder Unterstützung von Leistungen des Gesundheitswesens mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), wobei Patientin bzw.Patient und Gesundheitsdiensteanbieter (GDA, d.s. insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Pflegepersonal) oder zwei GDA nicht am selben Ort anwesend sind. Voraussetzung dafür ist eine sichere Übertragung medizinischer Daten für die Prävention, Diagnose, Behandlung und Weiterbetreuung von Patientinnen und Patienten in Form von Text, Ton und/oder Bild.
Telemedizin umfasst eine große Vielfalt an Anwendungen wie z.B.:
- das „Telemonitoring“ als die medizinische Überwachung des Gesundheitszustandes von Patientinnen und Patienten aus der Entfernung,
- die „Teletherapie“, bei der ein GDA aktiv aus der Entfernung in die Behandlung von Patientinnen und Patienten eingreift,
- das „Telekonzil“, in dessen Rahmen vom behandelnden GDA die Zweitmeinung eines entfernten GDA, etwa zur Fernbefundung
- Gesundheitszustandes von Patientinnen und Patienten aus der Entfernung: in der Radiologie, eingeholt wird oder
- die „Telekonferenz“, bei der ein entfernter GDA einer laufenden medizinischen Behandlung durch einen anderen GDA beigezogen wird.
Beispiel für „Telemonitoring“ als medizinische Überwachung des Gesundheitszustandes von Patientinnen und Patienten aus der Entfernung:
Patientinnen und Patienten, die an Herzinsuffizienz oder Diabetes leiden, bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle ihrer Vitalparameter, d.h. bei Herzinsuffizienz insbesondere Blutdruck, Herzfrequenz und Körpergewicht bzw. bei Diabetes vor allem Blutdruck, Blutzucker und Körpergewicht. Anstatt für die notwendigen Kontrollen regelmäßig einen GDA aufsuchen zu müssen, erhalten die Patientinnen und Patienten für zuhause ein Telemonitoring-Set bestehend aus Mobiltelefon, Blutdruckmessgerät und Körperwaage bzw. Diabetikerinnen und Diabetiker auch ein Blutzuckermessgerät. Die Vitalparameter werden von den Messgeräten automatisch an den GDA zur Kontrolle weitergeleitet, ohne dass die Patientinnen und Patienten ihr Zuhause verlassen müssen. Werden vordefinierte Grenzwerte überschritten, benachrichtigt das System die zuständigen GDA automatisch, wodurch die jeweilige Situation individuell bewertet und geeignete Maßnahmen (z.B. Medikamentenanpassung oder Kontrolltermin) ergriffen werden können.7
Herausforderung und Nutzen
Ausgehend von den Erkenntnissen, dass Herz-Kreislaufkrankheiten die häufigste Todesursache darstellen und chronische Erkrankungen in einer älter werdenden Gesellschaft zunehmen, bietet Telemedizin ein enormes Potential für eine hochqualitative wie kosteneffiziente Bereitstellung und Unterstützung von Leistungen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus sichert Telemedizin den Zugang zur hohen Qualität in der Gesundheitsversorgung nicht allein in „Zentren“, sondern auch an der „Peripherie“.
Hauptanwendungsgebiete telemedizinischer Dienste zwischen Patientin bzw. Patient und GDA (insbesondere Telemonitoring und Teletherapie) sind chronische Erkrankungen wie Herz-Kreislaufkrankheiten und Diabetes, wobei folgende Nutzeneffekte erzielt werden:
- Stärkung einer autonomen Lebensführung der Patientinnen und Patienten in ihrem gewohnten sozialen Umfeld
- bessere Erfassung von kurzfristigen Schwankungen der Vitalparameter
- Verminderung des Zeitintervalls zwischen Beschwerdebeginn und Anforderung medizinischer Hilfe
- Reduktion von Hospitalisierungen bzw. von Routinekontakten (Nachsorge)
- Senkung der Aufenthaltsdauer in Gesundheitseinrichtungen und der Mortalität
- Kostendämpfung, vor allem beim Einsatz personeller Ressourcen
Mit telemedizinischen Diensten zwischen GDA (insbesondere Telekonzil und Telekonferenz) werden:
- Spitzenexpertise lokal verfügbar gemacht
- Belastungen bzw. Untersuchungsfrequenzen reduziert
- das Leistungsangebot zeitlich anders organisiert („Rund-um-die-Uhr-Dienst“)
- Ressourcen effizienter eingesetzt (Vermeidung von Vorhaltekosten für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten).
Damit bietet Telemedizin auch die strukturpolitische Chance, gemeinsam mit der e-Card und ELGA als wesentliche Steuerungsinstrumente dem Generalziel zu dienen, die sich in zunehmendem Maße arbeitsteilig gestaltenden Gesundheitsdienstleistungen in Österreich mittels IKT zu vernetzen.
Implementierung in Österreich
Um den rasanten technischen Fortschritt für das Gesundheitswesen nutzbar zu machen, müssen offene Fragen telemedizinischer Dienste, vor allem zu der Finanzierung, den Qualitätsstandards sowie den datenschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen, beantwortet werden.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit für e-Health hat daher der damalige Gesundheitsminister Alois Stöger dem Thema Telemedizin verstärkte Aufmerksamkeit zugewendet und dazu im März 2013 ein interdisziplinäres Sachverständigengremium in Form einer Kommission gemäß § 8 Bundesministeriengesetz eingerichtet. Hauptaufgabe dieser Telegesundheitsdienste-Kommission (TGDK) war es, Empfehlungen zur Einführung konkreter telemedizinischer Dienste in die Regelversorgung in Österreich zu erstellen. Im Fokus standen vor allem Anwendungsbereiche zur Versorgung chronisch Kranker.
Der Abschlussber
icht der TGDK wurde 2014 den Gremien der Zielsteuerung-Gesundheit, operativ der Fachgruppe Innovation, zur Verfügung gestellt. Die TGDK schlug vor, den Einsatz von Telemonitoring bei Indikationen von Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz und eventuell auch bei der Implantat-Nachsorge weiter zu behandeln.
Im Mai 2015 wurde auf Anregung von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser eine Projektgruppe für weiterführende Arbeiten eingerichtet. Als wesentliches Ergebnis ihrer Arbeit formulierte die Projektgruppe einen Katalog mit 14 Empfehlungen, der wegweisend für die weitere Telemonitoring-Entwicklung in Österreich sein soll.
Neben den Empfehlungen ist die IT-Architektur ein wesentliches Produkt, da sie als Grundlage für sämtliche zukünftigen Aktivitäten in Österreich bindend sein muss, wobei sie auch für die internationale Abstimmung und Weiterentwicklung maßgeblich ist. Derzeitige Aufgabe ist es, eine verbindliche, komprimierte Leitlinie zu erstellen, welche die technischen Standards vorgibt.
(https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/E_Health_Elga/Telemedizin/)
Bild: Deutschlandfunkkultur.de